Immaterielles Kulturerbe der UNESCO Österreich

Eintragung der Sakramentsgarden in Tirol

am 25. September 2013

Der Fachbeirat der Österreichischen UNESCO-Kommission hat die Tradition der "Sakramentsgarden in Tirol" in das österreichische Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen.

 

Nicht das äußere Erscheinungsbild, sondern die Tätigkeit ist der Inhalt des Immateriellen Kulturerbes. Die Sakramentsgarden sind ein Mahnmal für die freie Religionsausübung im öffentlichen Raum und für die Wahrung der Menschenrechte.

Allg. Erklärung der Menschenrechte der UNO

Artikel 18 "Religionsfreiheit"